Großes Blutbild: Erklärung, Werte und Kosten

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Eine Blutuntersuchung dient zur Diagnose von Krankheiten und kann dem Arzt Anhaltspunkte über unseren körperlichen Zustand geben. Zur Abklärung bei unspezifischen Beschwerden rät der Arzt daher oft zu einem kleinen oder großen Blutbild, denn die Zusammensetzung des Blutes verrät vieles über den Gesundheitszustand des Patienten. Reicht das kleine Blutbild zur Diagnose nicht aus, kann das große Blutbild weiteren Aufschluss geben.

Ein großes Blutbild sollte beim Verdacht auf Veränderungen der weißen Blutkörperchen erstellt werden. Zum Beispiel bei unklaren Entzündungen, Infektionskrankheiten, Allergien, Beeinträchtigungen des Immunsystems, Blutkrebs oder bei rheumatischen Erkrankungen. Das große Blutbild gibt also Auskunft darüber, ob das Immunsystem des Körpers gerade gegen Bakterien oder Viren kämpft.

Im Gegensatz zu einem kleinen Blutbild, welches beim Arztbesuch eher zu einer Routineuntersuchung gehört und in vielen Fällen standardmäßig bestimmt wird, werden beim großen Blutbild die weißen Blutzellen nach ihren verschiedenen Zelltypen differenziert. Daher wird für das große Blutbild oft auch die Bezeichnung „Differenzialblutbild“ verwendet.

Die Blutabnahme wird in der Regel durch den Hausarzt durchgeführt, indem Blut aus der Armvene entnommen wird. Anschließend wird das Blut an ein Labor zur Untersuchung geschickt.

Welche Werte werden beim großen Blutbild bestimmt?

Beim großen Blutbild werden die Werte des kleinen Blutbildes durch genauere Untersuchungen der weißen Blutkörperchen weiter ergänzt.

Die folgenden Werte werden grundsätzlich bei dem kleinen und dem großen Blutbild bestimmt:

  • Leukozyten (weiße Blutkörperchen)
  • Erythrozyten (rote Blutkörperchen)
  • Thrombozyten (Blutplättchen)
  • Hämoglobin (roter Blutfarbstoff)
  • Hämatokrit (Volumenanteil der roten Blutzellen am Gesamtblut)
  • MCV (mittleres Volumen der roten Blutzellen)
  • MCH (mittlere Hämoglobinmenge pro rote Blutzelle)
  • MCHC (mittlere Hämoglobinkonzentration in der gesamten Menge an roten Blutzellen)

Das große Blutbild wird noch um weitere Werte ergänzt:

  • Monozyten
  • Lymphozyten
  • Neutrophile Granulozyten
  • Eosinophile Granulozyten
  • Basophile Granulozyten

Je nach Befund können natürlich weitere Werte untersucht werden.

Wann sollte man ein großes Blutbild bestimmen lassen?

Wer ständig müde oder schwach ist, sich allgemein unwohl fühlt oder übers Jahr häufige Infekte durchmacht, sollte seinen Hausarzt um ein großes Blutbild bitten. Durch Erkrankungen sind die Blutwerte häufig verändert. Anhand der verschiedenen Werte, die im Labor bestimmt werden, erhält der Arzt wichtige Hinweise und kann die Beschwerden näher eingrenzen.

Blutabnahme für das große Blutbild – nüchtern oder nicht?

Wer bei seinem Arzt einen Termin zur Blutabnahme für das große Blutbild bekommt, ist oft im Zweifel, ob er nüchtern zum Termin kommen muss. Hier kommt es ganz darauf an, welche Blutwerte bestimmt werden sollen.
In Bezug auf eine Blutabnahme bedeutet nüchtern, dass man einige Stunden vorher nichts essen und trinken darf. In den meisten Fällen sind stilles Wasser oder Leitungswasser jedoch erlaubt.

Aber warum darf man vor einigen Blutuntersuchungen nichts essen? Viele Nahrungsmittel und Getränke enthalten Stoffe wie Kohlenhydrate, Fette, Vitamine oder Proteine, die die zu bestimmenden Blutwerte stark verändern können. Gerade beim Glukosetoleranztest ist es sehr wichtig, nüchtern zum Bluttest zu kommen.

Weitere Blutabnahmen, für die man nüchtern zum Arzt muss, sind zum Beispiel Cholesterin- und Blutzuckerwerte.

Was kostet ein großes Blutbild?

Eine Blutuntersuchung für ein kleines Blutbild gehört im Normalfall zu den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte und kann alle zwei Jahre kostenfrei in Anspruch genommen werden. Hält der Arzt ein großes Blutbild für unbedingt notwendig, so werden auch diese Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Wer ein großes Blutbild auf eigene Kosten erstellen lassen möchte, muss mit Kosten zwischen 8,00 und 9,00 Euro rechnen. Hierbei sind die Gebühren für die ärztliche Beratung, die Blutentnahme und die Kosten für weitere Gespräche nicht enthalten. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Werden spezielle Blutuntersuchungen gewünscht, die nicht als Kassenleistung gelten, können diese oft nur im Rahmen der sogenannten „IGeL-Leistungen“ (Individuelle Gesundheitsleistungen) abgerechnet werden. In diesen Fällen sollte man sich vorher gut über die anfallenden Kosten informieren.
Auch wer privat versichert ist, sollte die Kostenübernahme vorher mit seiner Versicherung klären.

Gesundheit, Medizin
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Albert Robert
    29. September 2020 14:35

    Ich finde diese Info sehr lehrreich und bitte um weitere Gesundheit Info per E Mail senden ?

    Antworten
  • Katrin Maier
    7. Juni 2021 09:44

    Danke für diese Erklärungen über das große Blutbild! Ich habe vor kurzem einen Gesundheits-Check-UP machen lassen und dabei unter anderem auch mein Blut untersuchen lassen. Deshalb wollte ich jetzt mal wissen, was die verschiedenen Werte genau bedeuten. Guter Hinweis, dass wer ständig müde oder schwach ist, seinen Hausarzt um ein großes Blutbild bitten sollte. https://www.praxis-dr-schoenleber.de/start/meine-leistungen/

    Antworten
  • marlis.we@t-online.de
    25. Dezember 2021 19:22

    Mir wurde durch eine Orthopädin am 04.11.21 Blut abgenommen.
    Für diese Blutabnahme habe ich € 531 ,– bezahlt. Ist das normal???? Was ist das für ein Blutbild? Die Blutabnahme erfolgte in einer Besprechnung ohne Nachfrage, was ich gegessen habe. Bin Privatpatientin. Wurde bis heute nicht über das Ergebnis informiert. Das Labor weigert sich, mir eine Kopie zu überweisen.

    Antworten
    • Sonja Menzel
      3. Januar 2022 15:21

      Sie haben das Recht den Laborbefund zu erhalten; ggf. Versicherer um Unterstützung bitten. Pblicherweise sind Befunde der Rechnung beizufügen. Fordern Sie den behandelnden Arzt freundluchst schriftlich auf, Ihnen sämtliche Befunde, auf deren Grundlage er seine Rechnung stellte, bis zum X bei Ihnen eingehend zu übermitteln bzw. zum Abholen bereitzustellen. Wechseln Sie ggf. den Arzt u. informieren Sie bei Nichtherausgabe die zuständige Landesärztekammer. Ich hätte die Rechnung ohne Befunde erstmal gar nicht bezahlt.

      Antworten

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