Welche Rezeptarten gibt es? Wie lange ist ein Privatrezept gültig? Wann kommt welches Rezept zum Einsatz? Ihr habt Fragen zu Rezepten und insbesondere zu ihrer Gültigkeit, wir haben die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Das rosa Kassenrezept
Das rosa Kassenrezept wird vom Arzt für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Bis auf die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro pro Packung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Arzneimittel auf dem Rezept.
Farbe: rosa/rot
Gültigkeit: 1 Monat
Ein am 10.08 ausgestelltes Rezept wäre also bis zum 10.09 gültig. Wie viele Tage dem einen Monat entsprechen, wird bei den Krankenkassen und Bundesländern aber teilweise unterschiedlich geregelt. Hier am besten direkt beim Apotheker oder der Krankenkasse erkundigen, ob das Rezept vier Wochen oder doch 30 Tage gültig ist.
Ist die Frist von einem Monat abgelaufen, kann das rosa Rezept in ein Privatrezept umgewandelt werden und wäre somit bis zu drei Monate nach Ausstellung einlösbar. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten aber nicht mehr, sodass man die Arzneimittel komplett aus eigener Tasche bezahlen muss.
Ausnahme: Kassenrezepte mit Retinoiden zum Einnehmen für Frauen im gebährfähigen Alter, z.B. Isotretinoin im Rahmen einer Aknetherapie, sind nur 6 Tage nach dem Ausstellungstag gültig.
Das blaue Privatrezept
Privatversicherte erhalten oft ein blaues Privatrezept vom Arzt ausgestellt, wobei ein Privatrezept theoretisch jede Farbe und Form haben könnte. Die Arzneimittel werden zunächst in voller Höhe vom Privatversicherten selbst bezahlt. Das belieferte Rezept wird von der Apotheke durch einen Stempel beglaubigt und dem Patienten wieder mitgegeben, damit dieser es bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen kann, um die Kosten erstattet zu kriegen.
Es kann auch vorkommen, dass gesetzlich Versicherte ein blaues Privatrezept ausgestellt bekommen. Das ist der Fall, wenn verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Farbe: oft blau oder weiß, kann aber theoretisch in jeder Farbe vorkommen und muss keine bestimmte Form haben.
Gültigkeit: 3 Monate
Für Privatversicherte im Basistarif werden die Kosten aber nur erstattet, wenn das Rezept von einem Vertragsarzt ausgestellt und innerhalb eines Monats eingelöst wurde.
Das grüne Empfehlungsrezept
Das grüne Rezept wird vom Arzt genutzt, um seinen Patienten eine Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mitzugeben. Dabei kann es sich z.B. um einen Schleimlöser, Magentabletten oder einfache Schmerztabletten handeln. In der Apotheke muss der volle Preis gezahlt werden, ganz egal ob privat oder gesetzlich versichert.
Es kann nicht schaden, dass abgestempelte Rezept zusammen mit der Quittung wieder mitzunehmen und es bei der eigenen Krankenversicherung einzureichen. Einige Krankenkassen erstatten nämlich die Kosten ganz oder teilweise als besondere Satzungsleistung. Ansonsten kann das Rezept auch in der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
Farbe: grün
Gültigkeit: unbegrenzt gültig
Das gelbe Betäubungsmittelrezept
Das Betäubungsmittelrezept (auch BtM-Rezept) wird vom Arzt für Medikamente ausgestellt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu zählen unter anderem starke Opioide zur Schmerzbehandlung oder Drogenersatzstoffe. Ein BtM-Rezept besteht aus drei Teilen: Ein Teil verbleibt zu Dokumentationszwecken jeweils beim Arzt und beim Apotheker und ein Teil geht an die Krankenkasse zur Abrechnung.
Farbe: gelb
Gültigkeit: 7 Tage nach Ausstellungstag
Ein am 10.06 ausgestelltes Rezept wäre also bis zum 17.06 gültig.
Das weiße T-Rezept
Auf dem weißen T-Rezept werden nur Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verordnet. Da seit dem Contergan-Skandal bekannt ist, dass diese Substanzen zu Missbildungen des Embryos während der Schwangerschaft führen können, unterliegen Sie einer strengen Überwachung.
Farbe: weiß
Gültigkeit: 6 Tage nach Ausstellungstag
Ein am 10.06 ausgestelltes Rezept wäre demnach bis zum 16.06 gültig.
Das rosa Entlassrezept
Das Entlassrezept ähnelt dem rosa Kassenrezept, trägt aber zusätzlich den Aufdruck „Entlassmanagement“. Es wird Patienten ausgestellt, die aus einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden und übergangsweise Arzneimittel benötigen. Es stellt also eine Überbrückung der Arzneimittelversorgung dar bis der Haus- oder Facharzt die weitere Behandlung übernimmt.
Farbe: rosa/rot mit Aufdruck „Entlassmanagement“. Man erkennt ein Entlassrezept auch daran, dass im Feld „Status“ die Zahl „4“ eingetragen ist.
Gültigkeit: 3 Werktage inklusive Ausstellungstag
Ein am Freitag ausgestelltes Rezept wäre bis Montag gültig. Die drei Werktage sind in diesem Fall Freitag, Samstag und Montag.